Alexander Thamm

Rechtsanwalt


Formular Örtliche Branchen Auskunft der Firma FV Marketing aus Dollnstein

 

Am 15. Juli 2014 erhielt ich unerbeten ein Trickformular des von Herrn Franz Vollnhals betriebenen Unternehmens FV Marketing, Brückenstraße 11, 91795 Dollnstein.

 

Obwohl ich bereits hunderte von Gewerbetreibende und Freiberufler, die leider irrtümlich Formulare unseriöser Werbeverlage aus dem Raum Ingolstadt in der Annahme unterzeichnet hatten, ihre Unterschrift diene lediglich der Richtigkeit ihrer bereits eingetragenen Daten in den von diesen Verlagen betriebenen Verzeichnissen, erfolgreich vor dem Amtsgericht Ingolstadt vertreten habe, besitzt Herr Vollnhals die Stirn, auch bei mir zu probieren, ob ich unabsichtlich einen Vertrag unterschreibe, aus dem sich eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt 2. 356, 20 Euro zu meinen Lasten ergeben soll.

 

Dollnstein liegt im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Ingolstadt. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung dieses Gerichts ist damit zu rechnen, daß auch hinsichtlich des von Herrn Vollnhals verwendeten Formulars ausgeurteilt wird, daß aufgrund der Unterzeichnung, jedenfalls wenn man eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung abgibt, keine Zahlungsverpflichtung besteht.

 

In dem Formular steht Der Standardeintrag ist bereits kostenlos online freigeschaltet.

 

Dies verstehe ich so, daß bei einem Besuch der Seite www.oertlichebranchenauskunft.de man meinen Namen und meine Adresse finden müßte. Entsprechend habe ich heute, am 16. Juli 2014, die Seite aufgerufen. Dort kann man dann allerdings nur lesen Diese Seite ist in Bearbeitung. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorbei.

 

Das mir zugegangene Fax kann deshalb gar nicht der Korrektur eines Besuchern der Homepage zugänglichen Standardeintrags meiner Daten dienen, sondern hat ausschließlich werbliche Zwecke. Meine Unterlassungsanspruch gegen solche unerwünschte Telefaxwerbung werde ich nunmehr gegen Herrn Vollnhals geltend machen.

 

Rechtsanwalt Alexander Thamm, Haderholzweg 3, 96355 Tettau, Telefon 09269/3080053, Fax 09269/3080039, e-mail: ra-thamm@gmx.de

Update:

Nunmehr ist das Urteil gegen Herrn Vollnhals da mit folgendem Inhalt:

Amtsgericht Ingolstadt, Versäumnisurteil vom 15.10.2014 zu Aktenzeichen 12 C 1599/14

 

Beklagter: Vollnhals Franz, FV Marketing, Brückenstraße 11, 91795 Dollnstein

Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger unaufgefordert Telefaxe, die Werbung beinhalten, an dessen Rufnummer 0621/xxxxxxx zuzusenden bzw. sicherzustellen, dass Beauftragte des Beklagten dies unterlassen. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000, 00 € und für den Nichtbeitreibungsfall Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 215, 00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2014 zu bezahlen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Update vom 20. November 2014:

 

Ruft man jetzt www.oertlichebranchenauskunft.de auf, so wird man automnatisch auf die Seite www.regionales-branchenbuch.de der Firma RB Medienverlags GmbH umgeleitet.

 

Geschäftsführer der Firma RB ist Herr Sven Wagner. Als dieser noch unter der Bezeichnung Telefonbuchverlag Wagner ähnliche Formulare verwendete, habe ich weit über einhundert Geschädigte vertreten. In allen vor dem Amtsgericht Ingolstadt verhandelten Fällen wurde stets zugunsten meiner Mandanten entschieden, daß eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht.

 

 

 

 

 

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