Alexander Thamm

Rechtsanwalt


Link zu Rechtsanwalt Thamm in Presse und Fernsehen

 

 Wenn Sie sich über den Online Branchenmarketing Verlag informieren wollen, bitte links auf das Feld Online-Branchenclick clicken. Durch einen Click auf das Feld OBB-Onlinebranchenbuch gelangen Sie zu den Informationen über die Firma OBB-Onlinebranchenbuch.com GmbH.

Und nun zum Blickkontakt Verlag seit Sommer 2004 umfirmiert in VSI Verlagsgesellschaft für staatsbürgerliche Informationen mbH

Gewerbetreibende bekommen immer wieder Anrufe, die den Eindruck erwecken, sie seien von einer gewerkschaftlichen Organisation von Polizeibeschäftigten.

Sie werden gebeten, eine Aufklärungsbroschüre durch die Schaltung einer Anzeige zu unterstützen. Meist wird behauptet, es gehe um den Kampf gegen Kindesmißbrauch.

In dem Gespräch wird dann stets der Eindruck erweckt, es gehe lediglich um den Auftrag für eine einmalig erscheinende Anzeige.

Sodann wird zur Unterzeichnung ein Auftragsformular übersandt, welches beinhaltet, daß die Anzeige mehrmalig erscheint. Das Formular ist dabei so aufgemacht, daß den Kunden, die das vorherige Werbegespräch in Erinnerung haben, nicht auffällt, daß sie sich mit der Unterzeichnung für mehrere Anzeigen binden und die Kosten somit auch den Preis einer Anzeige um ein vielfaches übersteigen.

In der Vergangenheit hat der ehemals in Hamburg ansässige Blickkontakt Verlag für staatsbürgerliche Informationen GmbH genauso wie die vormalige Verlagsgesellschaft "Polizei-Basis Information" mbH, im Auftragsformular geregelt, daß die Anzeige 18 mal erscheint.

Die Rechtssprechung in Hamburg hat in zahlreichen Urteilen entschieden, daß diese Klausel unwirksam ist und deshalb keine Verpflichtung besteht, 18 Anzeigen zu bezahlen. In mehreren hundert Verfahren war ich als Rechtsanwalt von Anzeigenkunden an den Rechtsstreiten beteiligt.

Als Folge dieser Rechtssprechung hat der Blickkontakt Verlag nunmehr seinen Sitz nach Halstenbek verlegt, damit Hamburger Gerichte nicht mehr zuständig sind.

Weiter wurde das Auftragsformular geändert. Nunmehr wird nach diesem Formular ein Vertrag über eine einzige Anzeige geschlossen. Wenn man dann allerdings nicht innerhalb einer gewährten Frist den Auftrag widerruft, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Anzeigen. Dies bedeutet, daß bei Nichtbeachtung der Frist insgesamt Kosten entstehen, die 13 mal so hoch sind, wie der Preis einer einzigen Anzeige.

Gewerbetreibende, die in dem telefonischen Werbegespräch zugesagt haben, eine einmal erscheinende Anzeige zu schalten, werden nicht mit der versteckt stehenden Verlängerungsklausel in dem Vertrag rechnen.

Diese Verlängerungsklausel dürfte also auch weiterhin unwirksam sein, wenn zuvor telefonisch der Eindruck erweckt wurde, die Unterzeichnung des Formulars soll nur das schriftlich fixieren, was zuvor vereinbart wurde, nämlich die Schaltung einer einmalig erscheinenden Anzeige.

Um zu beweisen, daß der Inhalt der telefonische Aquise nicht geändert wurde, bitte ich Sie um Ihre Mithilfe.

Sofern Sie ab Mitte 2003 vom Blickkontakt Verlag angerufen wurden und Ihnen in dem Telefongespräch zugesichert wurde.die Anzeige würde nur ein einziges mal erscheinen, wäre Ihre Zeugenaussage von Bedeutung, wenn Sie danach absprachewidrig ein Auftragsformular obigen Inhaltes erhalten haben.

In diesem Fall bitte ich, sollte Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen wollen, um Ihre Rückantwort per Telefax, e-mail, schriftlich oder telefonisch.

Geben Sie dabei bitte Ihren vollen Namen, die Firmierung Ihres Unternehmens und dessen Adresse an.

Bei Rückantwort per e-mail wäre ich für die Angaben direkt in der e-mail und nicht in einem Anhang zu dieser dankbar.

Rechtsanwalt Alexander Thamm, Haderholzweg 3, 96355 Tettau, Tel. 09269/3080053, Fax 09269/3080039, e-mail: ra-thamm@gmx.de

Hinweise nach § 6 TDG erhalten Sie unter www.brak.de und dort auf Informationspflichten gemäß § 6 TDG" klicken.

Teilweise bekommen Kunden, die genauso telefonisch für nur eine einmalig erscheinende Anzeige geworben wurden, seit Juni 2004 ein Auftragsformular des Blickkontakt Verlages aus Hamburg zugeschickt, in dem versteckt geregelt ist, daß die Anzeige nicht einmal, sondern in 4 aufeinanderfolgenden Ausgaben erscheint.

Sollten Sie ein solches Auftragsformular erhalten haben, nachdem Sie telefonisch nur für eine einmalig erscheinende Anzeige geworben wurden, bitte ich Sie gleichfalls, sich als Zeugen bei mir zu melden.

Vielen Dank!

Achtung: Änderung des Firmennamens!!!!!!

Im Sommer 2004 hat die Firma Blickkontakt Verlag für staatsbürgerliche Informationen GmbH in VSI Verlagsgesellschaft für staatsbürgerliche Informationen mbH umfirmiert ohne augenscheinlich die Art der telefonischen Werbung umzustellen.

Seit Endes des Jahres erfolgt der Abschluß von Neuverträgen nicht mehr über die Firma VSI, sondern durch die Hanseatische Verlagsholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf. Diese benutzt das bisher von der Firma VSI verwendete Auftragsformular ebenfalls.

Sollten Sie sich über die Hanseatische Verlagsholding informieren wollen, so rufen Sie bitte die entsprechende Seite auf der Navigationsleiste oben links auf.

Als Dankeschön für Ihre Bereitschaft, als Zeuge zur Verfügung zu stehen, möchte ich Sie mit nachstehendem Link über erfreuliche

rechtliche Hinweise des Amtsgerichts Pinneberg

informieren.


 


Kostenlose Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!